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Archive für März 2011
Verbraucherschutz in Zeiten des atomaren Ausnahmezustands
31.3.2011 von M.Musil.
30. März 2011 Verantwortlich: Jens Berger
Wie passt es eigentlich zusammen, wenn das Bundesministerium für Verbraucherschutz der Bevölkerung versichert, dass es alle nur denkbaren Maßnahmen ergreift, um den deutschen Verbraucher vor den Folgen des GAUs in Fukushima zu schützen und gleichzeitig eine EU-Richtlinie durchsetzt, in der die Strahlenschutzgrenzwerte für Lebensmittelimporte aus Japan dramatisch erhöht wurden? Einmal mehr zeigt sich, dass die Interessen der Wirtschaft die EU-Politik bestimmen und der Verbraucherschutz gar keinen Stellenwert hat, wenn er Wirtschaftsinteressen im Wege steht.
Will ein Pfälzer Jäger ein Stück Wildschweingulasch in den Handel bringen, so gilt für dieses Fleisch ein Cäsium-Grenzwert von 600 Becquerel pro Kilo. Dies ist ein strahlendes Beispiel für die Spätfolgen von Tschernobyl, die sich immer noch auf unsere Nahrungskette auswirken. Bis zu diesem Wochenende galt dieser Grenzwert auch für das bei wohlhabenden Feinschmeckern sehr beliebte Fleisch vom Kobe-Rind oder Fischprodukte aus Japan. Seit Inkrafttreten der EU-Verordnung 297/2011 [PDF - 760 KB] vom 25. März 2011 hat sich dieser Grenzwert für japanische Fleisch- und Fischprodukte wie von magischer Hand mehr als verdoppelt – auf 1.250 Becquerel pro Kilo. Überflüssig zu erwähnen, dass der Verbraucher von dieser eigenwilligen Fukushima-Verordnung nichts mitbekommen hat und sich durch die vollmundigen Versprechen aus dem Hause Aigner weiterhin in absoluter Sicherheit wägt.
Die EU-Verordnung 297/2011 betrifft Lebensmittelimporte aus zwölf japanischen Präfekturen und gilt erst einmal bis zum 30. Juni dieses Jahres, lässt sich aber bei Bedarf formlos verlängern. Mit der Verordnung wurden nicht nur bei Cäsium, sondern bei allen radioaktiven Substanzen die vorliegenden Grenzwerte für Lebensmittel massiv erhöht. So darf das erwähnte Steak vom Kobe-Rind seit Beginn dieser Woche auch 750 Bq/kg Strontiumisotope, 2000 Bq/kg Jodisotope und 80 Bq/kg Plutoniumisotope enthalten. Für Säuglingsnahrung und Milchprodukte (beides spielt bei den EU-Importen aus Japan jedoch keine Rolle) gelten niedrigere, für bestimmte Lebensmittel wie Gewürze, Tee und Fischöle indes die zehnfachen Grenzwerte – so darf beispielsweise der auch in Deutschland beliebte Wasabi nun bis zu 12.500 Bq/kg Cäsium-Isotope enthalten, um in der EU vertrieben werden zu können.
Die Begründung für diese Nacht-und-Nebel-Aktion fällt skurril aus. In Brüssel und Berlin beruft man sich auf die 1987 erlassene Euratom-Notverordnung 3954/87, mit der in der Folge des Tschernobyl-Unglücks seinerzeit die geltenden Grenzwerte heraufgesetzt wurden, um europäischen Bauern die Vermarktung ihrer moderat verstrahlten Agrarprodukte zu erlauben. Damals hatte sich die EU auf einen außergewöhnlichen Notfall berufen, der die Sicherheit der Lebensmittelversorgung Europas berührte. Man kann vortrefflich darüber streiten, ob die Versorgungssicherheit nach Tschernobyl wirklich derart gefährdet war, dass dieser massive Eingriff in den Verbraucherschutz gerechtfertigt war; zu behaupten, das Unglück von Fukushima hätte nennenswerte Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit deutscher Verbraucher ist jedoch an Dreistigkeit kaum zu überbieten.
Rund ein Promille aller deutschen Lebensmittelimporte stammt aus Japan. Dies sind meist sehr kostspielige Feinschmeckerprodukte. Für den normalen Verbraucher kommen hier allenfalls der bereits erwähnte Wasabi, bestimmte Würzsaucen, grüner Tee und Algenprodukte in Frage. Der allergrößte Teil der deutschen Bevölkerung dürfte in seinem ganzen Leben noch kein japanisches Produkt verzehrt haben. Vor diesem Hintergrund von einer Störung der Versorgungssicherheit auszugehen, ist in keiner Weise zu rechtfertigen. Es ist jedoch im höchsten Maße verstörend zu beobachten, wie die EU bereits bei kleinsten Interessenkonflikten vor dem Handel einknickt und den Verbraucherschutz ohne Not über Bord wirft. Was spräche eigentlich gegen ein vorübergehendes Import-Verbot japanischer Lebensmittel? Wem nützen eigentlich Grenzwerte für radioaktive Strahlung in Lebensmitteln, die immer dann, wenn sie eine Bedeutung bekommen, in Windeseile außer Kraft gesetzt werden?
Pikanterweise liegen die neuen Strahlengrenzwerte der EU noch über den ebenfalls in Windeseile heraufgesetzten Grenzwerten in Japan. So gilt beispielsweise für verstrahltes Fleisch in Japan ein Grenzwert von 500 Bq/kg, während in der EU der Grenzwert bei 1.250 Bq/kg liegt. Man muss wahrlich kein Schwarzmaler sein, um aus dieser Differenz die Gefahr herzuleiten, dass künftig Produkte, die in Japan aufgrund der dort geltenden Grenzwerte nicht mehr vertrieben werden dürfen, auch in der EU landen. Somit haben Brüssel und Berlin mit ihrer Notverordnung erst ein Problem geschaffen, das zuvor überhaupt nicht existiert hat. Das ist Verbraucherschutz ad absurdum.
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Danke für Euer Vertrauen!
27.3.2011 von M.Musil.
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Libyen aus anderer Sicht
25.3.2011 von M.Musil.
The Pipeline to Paradise from Uwe Behnken on Vimeo.
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RWE - Richtig Wenig Erneuerbare
16.3.2011 von M.Musil.
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Auf diese Art Brücke verzichte ich!
12.3.2011 von M.Musil.
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Nachrichten mal anders
12.3.2011 von M.Musil.
http://info.kopp-verlag.de/video.html
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Das passt!
11.3.2011 von M.Musil.
Rhein-Zeitung 10. März 2011
Das Umverteilungskonzept funktioniert!
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Utah will Gold als Zahlungsmittel
11.3.2011 von M.Musil.
07.03.2011
Gold- und Silbersensation in den USA: Das Parlament des US-Bundesstaates Utah stimmte mit einer großen Mehrheit für die Einführung von Gold- und Silbermünzen als offizielles Zahlungsmittel. Andere US-Bundesstaaten wollen folgen. Rückkehr zum Goldstandard?
Sensation in den USA: Die Abgeordneten des State House in Utah stimmten für die Einführung von Gold und Silber als gesetzliches Zahlungsmittel. Die Abstimmung pro Edelmetalle erfolgte mit großer Mehrheit. 47 Abgeordnete stimmten dafür, nur 26 dagegen!
Einen solchen Vorgang gab es in den USA seit 80 Jahren nicht. Kommt es nun zur zur Goldrevolution? In den USA gab es einen offiziellen Goldstandard von 1873 – 1933, danach wurde Gold im Privatbesitz verboten und erst nach 1971 wieder erlaubt.
Der Gesetzbeschluss im US-Bundesstaat Utah ist offenbar erst der Anfang: Bisher planen 13 Staaten in den USA ebenfalls die Wiedereinführung von Gold- und Silbermünzen als gesetzliches Zahlungsmittel. Die Abstimmungen stehen zwar noch aus, im Allgemeinen wird aber damit gerechnet, dass das Ergebnis ähnlich ausfällt wie in Utah.
Kleiner Wehrmutstropfen: die Edelmetallmünzen werden nur dann als Zahlungsmittel akzeptiert, wenn sie von der staatlichen Münze stammen. Dies dürfte aber in der Praxis kaum Auswirkungen haben. Schon wird öffentlich darüber debattiert, ob einzelne Staaten in den USA zum Goldstandard zurückkehren, um sich gegen einen schwachen Dollar zu schützen. .
Nach der Abstimmung in Utah muss nun noch der Senat und der Gouverneur das neue „Goldgesetz“ unterzeichnen.
Quelle:
http://www.mmnews.de/index.php/gold/7421-usa-utah-will-gold-als-zahlungsmittel
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Zukunftsszenarien
8.3.2011 von M.Musil.
Auf der Website “Zukunftsentwicklungen” finden Sie einen tabellarischen Überblick über Trends, die voraussichtlich die kommenden 50 Jahre prägen werden. Die Tabellen beruhen auf einer Auswertung von mehreren Hundert Presseartikeln, die zwischen März 2007 und Februar 2010 erschienen sind (siehe die Anhänge zu den Tabellen).
Die kompakte Darstellung unterschiedlicher Entwicklungen - in Gesellschaft, Wirtschaft und Technik, in Deutschland, Europa und der Welt - bietet einen umfassenden Überblick über das, was in den nächsten Jahrzehnten auf Sie zukommen wird bzw. könnte.
http://www.zukunftsentwicklungen.de/index.html
Schau mer mal …
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